Rundschreiben
» 27.11.2020
Verlängerung des Verbots von Kündigungen aus objektivem Grund
Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben betreffend die Verlängerung des Verbots von Kündigungen aus objektiv gerechtfertigtem Grund, das für alle Unternehmen bis zum 31.01.2021 gilt .
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar