Rundschreiben

» 25.02.2021

Beitragsbefreiung für Arbeitgeber, die keine Lohnintegration gemäß Haushaltsgesetz 2021 beanspruchen

Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben zu der Beitragsbefreiung zugunsten derjenigen Arbeitgeber/innen, die ab Januar 2021 keine Lohnintegrationen beantragt haben und die gleichzeitig in den Monaten Mai und/oder Juni 2020 soziale Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch genommen haben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
 
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G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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