Rundschreiben
» 25.02.2021
Beitragsbefreiung für Arbeitgeber, die keine Lohnintegration gemäß Haushaltsgesetz 2021 beanspruchen
Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben zu der Beitragsbefreiung zugunsten derjenigen Arbeitgeber/innen, die ab Januar 2021 keine Lohnintegrationen beantragt haben und die gleichzeitig in den Monaten Mai und/oder Juni 2020 soziale Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch genommen haben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar