Rundschreiben

» 27.05.2021

Beitragsbefreiung gemäß Decreto Ristori für Unternehmen, die keine COVID-Unterstützungsgelder beantragt haben

Sehr geehrter Kunde,
Im Anhang senden wir ein Rundschreiben über die vom Decreto Ristori vorgesehene Beitragsbefreiung für Unternehmen, die von November 2020 bis Januar 2021
keine weiteren COVID-19-Unterstützungsgelder in Anspruch genommen haben.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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