Rundschreiben
» 25.02.2021
Beitragsbefreiung zugunsten von Firmen, die keine Lohnintegrationen gemäß "Decreto Ristori" beanspruchen
Sehr geehrter Kunde,
in Anlage senden wir Ihnen ein Informationsschreiben zur Beitragsbefreiung von Firmen, die keine Lohnintegrationen gemäß dem "Decreto Ristori" in Anspruch nehmen, die jedoch im Juni 2020 soziale Unterstützungsmaßnahmen genutzt haben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar