Rundschreiben

» 30.03.2021

Bezahlte Freistellungen für Eltern mit Kindern in Quarantäne oder im Fernunterricht

Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben zu der seitens des NISF/INPS mit 50% entschädigten Freistellung von Arbeitnehmer/Innen, die Kinder in Quarantäne oder im Fernunterricht haben und die ihre Arbeitstätigkeit nicht im Wege von smart working erbringen können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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