Rundschreiben

» 28.05.2021

Gelegentliche selbständige Mitarbeit, Sozialversicherungspflicht der Vergütungen

Sehr geehrter Kunde, anliegend übersenden wir Ihnen die Ersatzerklärung, die von den gelegentlich für Sie tätigen selbständigen Mitarbeitern auszufüllen ist, um die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge auf die Vergütung korrekt zu ermitteln.
In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie daran, dass die Vergütung ab einer Überschreitung der jährlichen Einkommensschwelle von 5.000 € (wobei die Bewertung auf den Mitarbeiter bezogen insgesamt vorzunehmen ist) der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wobei 1/3 der Beiträge von dem Mitarbeiter selbst und 2/3 vom Auftraggeber zu entrichten sind. Der anzuwendende Beitragssatz variiert dabei in Abhängigkeit von der Beitragssituation des jeweiligen Mitarbeiters.
Der Beitrag muss mittels UNIEMENS an das NISF/INPS übermittelt werden. Wir bitten Sie daher, den Monat anzugeben, in dem die Vergütung ausgezahlt wurde, um die Daten unverzüglich weiterleiten zu können.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK