Rundschreiben
» 28.05.2021
Gelegentliche selbständige Mitarbeit, Sozialversicherungspflicht der Vergütungen
Sehr geehrter Kunde,
anliegend übersenden wir Ihnen die Ersatzerklärung, die von den gelegentlich für Sie tätigen selbständigen Mitarbeitern auszufüllen ist, um die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge auf die Vergütung korrekt zu ermitteln.
In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie daran, dass die Vergütung ab einer Überschreitung der jährlichen Einkommensschwelle von 5.000 € (wobei die Bewertung auf den Mitarbeiter bezogen insgesamt vorzunehmen ist) der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wobei 1/3 der Beiträge von dem Mitarbeiter selbst und 2/3 vom Auftraggeber zu entrichten sind. Der anzuwendende Beitragssatz variiert dabei in Abhängigkeit von der Beitragssituation des jeweiligen Mitarbeiters.
Der Beitrag muss mittels UNIEMENS an das NISF/INPS übermittelt werden. Wir bitten Sie daher, den Monat anzugeben, in dem die Vergütung ausgezahlt wurde, um die Daten unverzüglich weiterleiten zu können.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Der Beitrag muss mittels UNIEMENS an das NISF/INPS übermittelt werden. Wir bitten Sie daher, den Monat anzugeben, in dem die Vergütung ausgezahlt wurde, um die Daten unverzüglich weiterleiten zu können.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG