Rundschreiben
» 27.07.2022
Anweisungen der Einnahmenagentur zum 200 € Kraftstoffbonus
Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie ein Informationsschreiben betreffend die mit Rundschreiben Nr. 27/E/2022 der Agentur für Einnahmen zu den Tankgutscheinen erklärten Auslegung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 51/2022.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG