Rundschreiben

» 28.10.2022

Beginn des Laufes der 5-jährige Verjährungsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Geschätzter Kunde,
anliegend senden wir Ihnen ein Informationsrundschreiben
zu den mit der Mitteilung Nr. 1959/2022 erfolgten Klarstellungen des INL, mit der
die Vorgaben des Kassationsgerichtsurteils Nr. 26246/2022 umgesetzt werden.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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