Rundschreiben
» 28.10.2022
Beginn des Laufes der 5-jährige Verjährungsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Geschätzter Kunde,
anliegend senden wir Ihnen ein Informationsrundschreiben
zu den mit der Mitteilung Nr. 1959/2022 erfolgten Klarstellungen des INL, mit der
die Vorgaben des Kassationsgerichtsurteils Nr. 26246/2022 umgesetzt werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
zu den mit der Mitteilung Nr. 1959/2022 erfolgten Klarstellungen des INL, mit der
die Vorgaben des Kassationsgerichtsurteils Nr. 26246/2022 umgesetzt werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP KG