Rundschreiben
» 28.09.2022
Freistellungen und Freistunden nach dem Gesetzesdekret 105/2022 - erste Klarstellungen des INL
Lieber Kunde,
anliegend übersenden wir Ihnen ein Rundschreiben betreffend die Stellungnahme des
INL mit seinem Vermerk Nr. 9550/2022 zu der Regelung von Freistellungen und Freistunden
in der Fassung des Gesetzesdekrets 105/2022.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
INL mit seinem Vermerk Nr. 9550/2022 zu der Regelung von Freistellungen und Freistunden
in der Fassung des Gesetzesdekrets 105/2022.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG