Rundschreiben

» 28.09.2022

Freistellungen und Freistunden nach dem Gesetzesdekret 105/2022 - erste Klarstellungen des INL

Lieber Kunde,
anliegend übersenden wir Ihnen ein Rundschreiben betreffend die Stellungnahme des
INL mit seinem Vermerk Nr. 9550/2022 zu der Regelung von Freistellungen und Freistunden
in der Fassung des Gesetzesdekrets 105/2022.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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