Rundschreiben

» 28.10.2022

Neue einmalige Beihilfe in Höhe von 150 Euro für Arbeitnehmer.

Sehr geehrter Kunde,
anliegend senden wir Ihnen ein Informationsschreiben über
die vom Dekret Aiuti-ter (L.D. 144/2022) zusätzlich zu dem im Juli ausgezahlten Bonus von i.H.v. 200,- Euro vorgesehene einmalige Beihilfe über 150,- €.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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