Rundschreiben
» 29.12.2022
Neuigkeiten ab 2023 betreffend die einheitliche und universelle Zulage
Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie Informationen über
die im INPS-Rundschreiben Nr. 132/2022 angeführten Änderungen betreffend
die einheitliche und universelle Zulage, welche ab 01/03/2023 in Kraft treten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
die im INPS-Rundschreiben Nr. 132/2022 angeführten Änderungen betreffend
die einheitliche und universelle Zulage, welche ab 01/03/2023 in Kraft treten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG