Rundschreiben

» 29.12.2022

Neuigkeiten ab 2023 betreffend die einheitliche und universelle Zulage

Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie Informationen über
die im INPS-Rundschreiben Nr. 132/2022 angeführten Änderungen betreffend
die einheitliche und universelle Zulage, welche ab 01/03/2023 in Kraft treten.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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