Rundschreiben

» 17.01.2022

Verpflichtende Meldung von gelegentlicher selbständiger Mitarbeit ab dem 11.01.2022

Sehr geehrter Kunde,
seit dem 21.12.2021 ist die Meldung von gelegentlicher selbständiger Mitarbeit obligatorisch, und am 11.01.2022 (13.01.2022 für die Provinz Bozen) wurde bekanntgegeben, welches Verfahren in diesem Zusammenhang einzuhalten ist.
Wir bitten Sie, das beiliegende Rundschreiben zur Kenntnis zu nehmen und dafür zu sorgen, dass alle Meldungen über gelegentliche selbstständige Mitarbeit, die seit dem 21.12.2021 bestehen oder bestanden, an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt werden.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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