Rundschreiben
» 30.01.2023
Beitragsbefreiung bei Gleichstellung der Geschlechter
Sehr geehrter Kunde,
anliegend übersenden wir Ihnen ein Informationsschreiben betreffend eine Beitragsbefreiung für Unternehmen, die eine Zertifizierung zur Gleichstellung der Geschlechter
gemäß Art. 46-bis, Gesetzesdekret 198/2006 vorgenommen haben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
gemäß Art. 46-bis, Gesetzesdekret 198/2006 vorgenommen haben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG