Rundschreiben
» 27.02.2023
Frist für die jährliche Mitteilung über abnützende Arbeit
Sehr geehrter Kunde,
anbei finden Sie das Informationsschreiben über die Meldepflicht für abnützende Arbeiten, welche innerhalb den 31/03/2023 verschickt werden muss.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP K.G.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP K.G.