Rundschreiben

» 30.05.2023

Neuerungen für befristete verträge im „Decreto Lavoro“

Mit dem jüngsten Gesetzesdekret Nr. 48/2023 hat die Regierung einige Bestimmungen zu befristeten Verträgen geändert. Dabei ging es vor allem um die Gründe, die in bestimmten Fällen für die Befristung, Verlängerung oder Erneuerung dieser Art von Verträgen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang zunächst eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Bestimmungen:
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