Rundschreiben
» 30.04.2024
Digitale Nomaden und Telearbeiter
Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie das Informationsschreiben über die Bedingungen für die Einreise nach Italien und die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für hochspezialisierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Tätigkeit in Telearbeit ausüben, wie im MINISTERIALDEKRET 29/02/2024 mitgeteilt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar STP KG