Rundschreiben

» 28.03.2024

INPS FAQ zur Sozialbeitragsbefreiung für arbeitende Mütter

Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie das Informationsrundschreiben als FAQ, welches das INPS im Anschluss an das Rundschreiben Nr. 27/2024 über die Beitragsbefreiung für arbeitende Mütter veröffentlicht hat.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
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Fax: +39 0471 56 77 20
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