Rundschreiben

» 06.11.2024

Selbstbescheinigung 100,00-Euro-Bonus

Sehr geehrte Kunden, in Bezug auf den s.g. „100-Euro-Bonus" gemäß Artikel 2-bis des Gesetzes 143/2024 fügen wir unser zusammenfassendes Rundschreiben und die entsprechende Selbstbescheinigung bei, die von allen Arbeitnehmern auszufüllen ist, die die Voraussetzungen des besagten Bonus erfüllen.
Wir bitten Sie, Ihre Mitarbeiter entsprechend zu informieren und uns die vorgenannte Selbsterklärung ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Um die rechtzeitige Auszahlung der Prämie in Höhe von 100,00 EUR, die zusammen mit dem 13. Monatsgehalt ausgezahlt wird, zu gewährleisten, ist es erforderlich, uns die Selbsterklärungen bis spätestens 22.11.2024 zuzusenden.
 
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und stehen Ihnen für weitere Abklärungen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar
 
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK