Rundschreiben
» 06.11.2024
Selbstbescheinigung 100,00-Euro-Bonus
Sehr geehrte Kunden,
in Bezug auf den s.g. „100-Euro-Bonus" gemäß Artikel 2-bis des Gesetzes 143/2024 fügen wir unser zusammenfassendes Rundschreiben und die entsprechende Selbstbescheinigung bei, die von allen Arbeitnehmern auszufüllen ist, die die Voraussetzungen des besagten Bonus erfüllen.
Die Rundschreiben auf dieser Website sind unseren Kunden vorbehalten!
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