Rundschreiben

» 06.11.2024

Selbstbescheinigung 100,00-Euro-Bonus

Sehr geehrte Kunden, in Bezug auf den s.g. „100-Euro-Bonus" gemäß Artikel 2-bis des Gesetzes 143/2024 fügen wir unser zusammenfassendes Rundschreiben und die entsprechende Selbstbescheinigung bei, die von allen Arbeitnehmern auszufüllen ist, die die Voraussetzungen des besagten Bonus erfüllen.
Die Rundschreiben auf dieser Website sind unseren Kunden vorbehalten!
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Studio Kaspar
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Fax: +39 0471 56 77 20
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