Rundschreiben

» 16.01.2024

Steuerreform bezüglich rückkehrende Arbeiter vom Ausland (s.g. „impatriati“)

Sehr geehrte Kunden,
in der Anlage finden Sie das Informationsschreiben zu
zu den Neuerungen des Gesetzesdekrets 209/2023 betreffend die
Verwaltung der Steuerregelung für Arbeitnehmer, die zuvor im Ausland wohnhaft waren
die nach Italien zurückkehren, um dort eine Arbeit aufzunehmen.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP s.a.s.
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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