Rundschreiben
» 19.11.2024
100-Euro-Bonus: Erweiterung des Empfängerkreises
Sehr geehrter Kunde,
wir informieren Sie hiermit, dass die Regelung für den s.g. „100-Euro-Bonus“, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gesetzesverordnung Nr. 167/2024 vom 14.11.2024, neu formuliert wurde.
Insbesondere wurde eine der bisher erforderlichen familiären Voraussetzungen, nämlich das Vorhandensein eines unterhaltsberechtigten Ehepartners, gestrichen. Wir senden Ihnen daher das aktualisierte Selbstbescheinigungsformular und bitten Sie die von allen betroffenen Arbeitnehmern unterzeichneten Dokumente bis spätestens 29.11.2024 zurückzusenden.
Nachstehend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Anforderungen, die sich aus der Änderung der Rechtsvorschriften ergeben:
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass der Bonus von 100 Euro an die Anzahl der im Jahr 2024 geleisteten Arbeitstage angepasst wird und dass dieser nur einem der Elternteile zusteht.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und stehen Ihnen für weitere Abklärungen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar
Nachstehend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Anforderungen, die sich aus der Änderung der Rechtsvorschriften ergeben:
- Jahresgesamteinkommen (des einzelnen Arbeitnehmers) unter 28.000 € brutto;
- Die auf das Arbeitseinkommen ermittelte Bruttosteuer muss höher als der Steuerabsetzbetrag für abhängige Einkünfte sein;
- mindestens ein steuerlich zu Lasten lebendes Kind zu haben, einschließlich uneheliche, adoptierte oder in Pflege genommene Kinder.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass der Bonus von 100 Euro an die Anzahl der im Jahr 2024 geleisteten Arbeitstage angepasst wird und dass dieser nur einem der Elternteile zusteht.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und stehen Ihnen für weitere Abklärungen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar
