Rundschreiben

» 28.03.2024

Zweijahresbericht für männliche und weibliche Angestellte, Frist 30/04/2024

Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie das Informationsrundschreiben zur Meldepflicht des Zweijahresberichtes, welcher am 30/04/2024 fällig ist.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK