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» 24.02.2017

Beitragssätze des Jahres 2017 der Sonderverwaltung NISF/INPS

Mit dem Rundschreiben Nr. 21 vom 31. Jänner 2017 teilt das NISF/INPS die Sozialbeitragssätze der in die Sonderverwaltung eingeschriebenen Personen für das Jahr 2017 mit:

                                                                                                                                                                  Beitragssatz
•    Selbständige mit einer Mehwertssteuerposition                                                                           25,72%
•    Koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter oder gelegentliche Mitarbeiter                            32,72%
•    Pensionsinhaber oder in eine anderen Pensionskasse eingeschriebenen Mitarbeiter      24,00%
 

Für die Selbständigen, welche entweder Pensionsinhaber oder in einer anderen Pensionskasse eingeschrieben sind, gilt für das Jahr 2017 der Beitragssatz von 24%, egal ob sie Einkünfte aus arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnissen erhalten oder eine Mehrwertsteuerposition innehaben.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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