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» 24.02.2017
Beitragssätze des Jahres 2017 der Sonderverwaltung NISF/INPS
Mit dem Rundschreiben Nr. 21 vom 31. Jänner 2017 teilt das NISF/INPS die Sozialbeitragssätze der in die Sonderverwaltung eingeschriebenen Personen für das Jahr 2017 mit:
Beitragssatz
• Selbständige mit einer Mehwertssteuerposition 25,72%
• Koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter oder gelegentliche Mitarbeiter 32,72%
• Pensionsinhaber oder in eine anderen Pensionskasse eingeschriebenen Mitarbeiter 24,00%
Für die Selbständigen, welche entweder Pensionsinhaber oder in einer anderen Pensionskasse eingeschrieben sind, gilt für das Jahr 2017 der Beitragssatz von 24%, egal ob sie Einkünfte aus arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnissen erhalten oder eine Mehrwertsteuerposition innehaben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.