News
» 21.05.2017
Das INPS hat mitgeteilt, dass ab dem 01. Juli 2017 die Einkommensgrenzen für die Berechnung der Familienzulagen dem Verbraucherpreisindex des Istat angepasst werden.
» 19.05.2017
Das Zentralinstitut für Statistik ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat April 2017 101,30 beträgt.
» 19.05.2017
Man teilt mit, dass in Bezug auf alle Ausbildungs- und Orientierungspraktika, welche von der Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen genehmigt werden müssen, die Nutzung des neuen digitalen Verfahrens ab dem 27. April 2017 verbindlich ist.
» 19.05.2017
Die Agentur der Einnahmen hat sich zu den Bestimmungen in Bezug auf die Verrechnung der Guthaben, welche mit dem Gesetzesdekret 50/2017 verändert wurden (unser Büro hat bereits mit Rundschreiben vom 05.05.2017davon berichtet), geäußert:
» 05.05.2017
Sehr geehrter Kunde,
mit der Notverordnung Nr. 50 vom 24.4.2017 hat die Regierung neue Modalitäten der Steuerverrechnung eingeführt.
Ab dem 24.4.2017 können Zahlungen von Modellen F24 „mit Steuerverrechnungen“ nur mehr über die Internetportale Entratel oder Fisconline der Agentur der Einnahmen durchgeführt werden. Diese Regel gilt für alle Unternehmer und Freiberufler, welche über eine MwSt.-Nummer verfügen und betrifft die Verrechnungen sämtlicher Steuerguthaben (Mehrwertsteuer, Einkommensteuer IRPEF, IRES und IRI inklusive Lohnsteuer, die Wertschöpfungssteuer IRAP, die Steuereinbehalte, den Bonus Renzi, usw.).