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» 21.05.2017
Familienzulagen - neue Einkommensgrenzen für den Zeitraum 01/07/2017 - 30/06/2018
Das INPS hat mitgeteilt, dass ab dem 01. Juli 2017 die Einkommensgrenzen für die Berechnung der Familienzulagen dem Verbraucherpreisindex des Istat angepasst werden.
In der Anlage sind die Tabellen mit den neuen Einkommensgrenzen und den entsprechenden Monatsbeträgen angeführt, welche vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 für die verschiedenen Arten der Familienzusammenstellung ausbezahlt werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Anlage: Tabelle Familienzulage
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Anlage: Tabelle Familienzulage