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» 19.05.2017
Ausbildungs- und Orientierungspraktika: digitales Verfahren verpflichtend
Man teilt mit, dass in Bezug auf alle Ausbildungs- und Orientierungspraktika, welche von der Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen genehmigt werden müssen, die Nutzung des neuen digitalen Verfahrens ab dem 27. April 2017 verbindlich ist.
Die Einreichung des Praktikumsprojektes muss über das Portal ProPraktika erfolgen. Der Zugang erfolgt mit dem Account von ProNotel2. Nach getätigter Eingabe und Bestätigung des Praktikumsprojektes generiert das System automatisch eine Empfangsbestätigung des zuständigen Amtes. Zugriffsberechtigt sind der betroffene Betrieb, die im Sinne des Gesetzes 12/1979 zugelassenen Berater (Arbeitsrechtsberater usw.) sowie beauftragte Arbeitgeberverbände.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung
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