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» 05.05.2017
Achtung – F24 ab Fälligkeit 16.06.2017 – Bezugsmonat Mai 2017
Sehr geehrter Kunde,
mit der Notverordnung Nr. 50 vom 24.4.2017 hat die Regierung neue Modalitäten der Steuerverrechnung eingeführt.
Ab dem 24.4.2017 können Zahlungen von Modellen F24 „mit Steuerverrechnungen“ nur mehr über die Internetportale Entratel oder Fisconline der Agentur der Einnahmen durchgeführt werden. Diese Regel gilt für alle Unternehmer und Freiberufler, welche über eine MwSt.-Nummer verfügen und betrifft die Verrechnungen sämtlicher Steuerguthaben (Mehrwertsteuer, Einkommensteuer IRPEF, IRES und IRI inklusive Lohnsteuer, die Wertschöpfungssteuer IRAP, die Steuereinbehalte, den Bonus Renzi, usw.).
Will der Kunde weiterhin die Zahlungen der Mod. F24 selbst durchführen muss er folgendes beachten:
- wenn keine Verrechnungen auf dem Mod. F24 vorgenommen werden, dann kann er die Zahlung wie bisher auch über das Homebanking durchführen
- wenn eine Verrechnung vorgenommen wird, dann muss sich der Kunde einen Zugang zu Entratel oder Fisconline schaffen und über diese Kanäle die Zahlung vornehmen.
Natürlich können die Kunden auch uns beauftragen, die Zahlungen über den Kanal Entratel vorzunehmen, wobei die Schuldbeträge auf dem Konto des Kunden belastet werden.
Mit Rundschreiben 57/E vom 4. Mai 2017 hat die Agentur der Einnahmen geklärt, dass die obligatorisch Verwendung der telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen bei Zahlungen vom Mod. F24 mit Verrechnung von Guthaben ab 1. Juni 2017 in Kraft tritt.
ACHTUNG!
Im Lohnbereich haben wir kaum Mod. F24, bei denen nicht Verrechnungen (z.B. Bonus Renzi) vorgenommen werden. Wir ersuchen daher jene Kunden, welche bisher die Zahlungen selbst vorgenommen haben, uns zu kontaktieren, damit wir die Arbeit koordinieren können.
Mit den besten Grüßen
Studio Kaspar
- wenn keine Verrechnungen auf dem Mod. F24 vorgenommen werden, dann kann er die Zahlung wie bisher auch über das Homebanking durchführen
- wenn eine Verrechnung vorgenommen wird, dann muss sich der Kunde einen Zugang zu Entratel oder Fisconline schaffen und über diese Kanäle die Zahlung vornehmen.
Natürlich können die Kunden auch uns beauftragen, die Zahlungen über den Kanal Entratel vorzunehmen, wobei die Schuldbeträge auf dem Konto des Kunden belastet werden.
Mit Rundschreiben 57/E vom 4. Mai 2017 hat die Agentur der Einnahmen geklärt, dass die obligatorisch Verwendung der telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen bei Zahlungen vom Mod. F24 mit Verrechnung von Guthaben ab 1. Juni 2017 in Kraft tritt.
ACHTUNG!
Im Lohnbereich haben wir kaum Mod. F24, bei denen nicht Verrechnungen (z.B. Bonus Renzi) vorgenommen werden. Wir ersuchen daher jene Kunden, welche bisher die Zahlungen selbst vorgenommen haben, uns zu kontaktieren, damit wir die Arbeit koordinieren können.
Mit den besten Grüßen
Studio Kaspar