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» 24.02.2017
Einheitsbescheinigungen 2017 - Neuerung
Mit Gesetzesdekret Nr. 193/2016 (Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz) wurde der Termin zur Aushändigung der Einheitsbescheinigung CU vom 28. Februar auf 31. März verschoben.
Die Änderung gilt ab 2017, für die Einheitsbescheinigungen 2017, welche für den Bezugszeitraum 2016 ausgehändigt wird.
Die Fälligkeit für die telematische Versendung der Einheitsbescheinigungen 2017an die Agentur der Einnahmen bleibt unverändert der 7. März.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Fälligkeit für die telematische Versendung der Einheitsbescheinigungen 2017an die Agentur der Einnahmen bleibt unverändert der 7. März.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.