News
» 24.02.2017
Obligatorischer Freistellung für Väter
Die obligatorische Freistellung von zwei Tagen für Väter in einem Angestelltenverhältnis wurde mit Artikel 1, Absatz 353 des Gesetzes 232/2016 (Haushaltsgesetz für das Jahr 2017) für die Jahre 2017 und 2018 verlängert.
Für beide Tage hat der Mitarbeiter Anrecht auf die Auszahlung von 100% der Entlohnung, welche vom INPS/NISF übernommen wird. Die beiden Tage müssen innerhalb des 5. Lebensmonats des Kindes in Anspruch genommen werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.