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» 24.02.2017

Obligatorischer Freistellung für Väter

Die obligatorische Freistellung von zwei Tagen für Väter in einem Angestelltenverhältnis wurde mit Artikel 1, Absatz 353 des Gesetzes 232/2016 (Haushaltsgesetz für das Jahr 2017) für die Jahre 2017 und 2018 verlängert.
Für beide Tage hat der Mitarbeiter Anrecht auf die Auszahlung von 100% der Entlohnung, welche vom INPS/NISF übernommen wird. Die beiden Tage müssen innerhalb des 5. Lebensmonats des Kindes in Anspruch genommen werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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