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» 23.03.2017

Neuerungen betreffend die Vaterschaftsfreistellungen für das Jahr 2017

Das INPS hat mitgeteilt, dass die obligatorische Vaterschaftsfreistellung für Väter im Angestelltenverhältnis für die Geburten und Adoptionen für das Jahr 2017 verlängert wurde.
Die obligatorische Vaterschaftsfreistellung für den Zeitraum von zwei Tagen muss innerhalb von fünf Monaten nach Geburt bzw. nach nationaler oder internationaler Adoption/Zuweisung des Minderjährigen genossen werden.
 
Die fakultative Vaterschaftsfreistellung ist dagegen nicht für das Jahr 2017 verlängert worden, weshalb dieser weder in Anspruch genommen noch vom INPS entschädigt wird.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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