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» 30.08.2017

Kollektivvertrag Metallindustrie -Zusatzkrankenversicherung mètaSalute

Sehr geehrter Kunde; wie vom Art. 16 des Kollektivvertrages vom 26. November 2016 vorgesehen, müssen mit 1. Oktober 2017 alle Mitarbeiter nach bestandener Probezeit, für welche der Kollektivvertrag Metallindustrie angewandt wird in die Zusatzkrankenversicherung mètaSalute eingeschrieben werden. Die Einscheibepflicht gilt für folgende Mitarbeiter:
  • Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, inklusive Mitarbeiter mit Teilzeitvertrag
  • Mitarbeiter mit Lehrvertrag
  • Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag, sofern die Laufzeit ab dem Datum der Einschreibung bzw. nach dem Bestehen der Probezeit mehr als 5 Monate beträgt
  • Mitarbeiter, welche wegen Krankheit oder Lohnausgleich abwesend sind sowie Mitarbeiter, welche im Zuge einer kollektiven Entlassung entlassen worden sind (für maximal 12 Monate).
Die Einschreibung ist verpflichtend, ausgenommen der Mitarbeiter verzichtet schriftlich.
Anbei sende wir das Rundschreiben der Zusatzkrankenversicherung mètaSalute. Für etwaige Rückfragen steht Ihnen im Studio Kaspar Herr Luca Solano (0471 567719 – luca.solano@kaspar.it) gerne zur Verfügung.
Die Einschreibung des Betriebes bei der Zusatzkrankenversicherung muss innerhalb 13.09.2017 erfolgen.

Mit den besten Grüßen
Studio Kaspar

Anlage: Rundschreiben
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Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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