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» 28.11.2017

Rückerstattung “alten Voucher“

Sehr geehrter Kunde, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit 31/12/2017 die Übergangsfrist endet, in welcher das System der sogenannten “alten Voucher“ noch verwendet werden kann. Eventuelle Restbeträge auf Ihrem virtuellen INPS Konto müssen bis Ende des Jahres aufgebraucht oder mittels Antrag um Rückerstattung zurückgefordert werden.
Wir bitten Sie deshalb zu kontrollieren ob eventuelle Restbeträge auf Ihrem virtuellen INPS Konto vorhanden sind. In diesem Fall kann der Rückerstattungsantrag im Anhang ausgefüllt an das INPS Bozen weitergeleitet werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Studio Kaspar

Formular Rückerstattung
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Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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