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» 14.01.2025
Aci-Tabellen für 2025 veröffentlicht
Sehr geehrte Kunden,
im Amtsblatt Nr. 304 vom 30. Dezember 2024 wurde die Mitteilung der Steuerbehörde veröffentlicht, die die die vom ACI erstellten nationalen Tabellen der Kilometerlaufkosten von Autos und Motorrädern enthält.
Diese Werte, die für das Jahr 2025 gelten, sind für die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer zu verwenden.
Zahlt der Arbeitnehmer ein Entgelt für die private Nutzung, so gilt nur die Differenz zwischen dem Wert des fringe benefit und dem vom Arbeitnehmer einbehaltenen Betrag.
Für Fahrzeuge, die zur ausschließlichen privaten Nutzung überlassen werden, gilt die allgemeine Regel, d. h. die Steuerbemessungsgrundlage wird nach dem Normalwertkriterium ermittelt, d. h. zum Marktwert der Miete für diesen bestimmten Fahrzeugtyp und dieses Modell. Wenn das verwendete Firmenfahrzeug nicht in der ACI-Tabelle aufgeführt ist, sollte der Betrag der Sacheinkünfte anhand des Modells mit den ähnlichsten Merkmalen berechnet werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
Zahlt der Arbeitnehmer ein Entgelt für die private Nutzung, so gilt nur die Differenz zwischen dem Wert des fringe benefit und dem vom Arbeitnehmer einbehaltenen Betrag.
Für Fahrzeuge, die zur ausschließlichen privaten Nutzung überlassen werden, gilt die allgemeine Regel, d. h. die Steuerbemessungsgrundlage wird nach dem Normalwertkriterium ermittelt, d. h. zum Marktwert der Miete für diesen bestimmten Fahrzeugtyp und dieses Modell. Wenn das verwendete Firmenfahrzeug nicht in der ACI-Tabelle aufgeführt ist, sollte der Betrag der Sacheinkünfte anhand des Modells mit den ähnlichsten Merkmalen berechnet werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG