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» 14.01.2025

INAIL: Selbstberechnung 2024/2025, Frist 17.02.2025

Sehr geehrter Kunde, Mit Schreiben vom 24.12.2024 gibt die INAIL die operativen Anweisungen für die Selbstberechnung 2024/2025 bekannt, insbesondere in Bezug auf die Beitragssenkungen, und fasst die Fristen und die Erfüllungsmodalitäten für die Arbeitgeber zusammen.
Unbeschadet der Frist vom 17. Februar 2025 für die Zahlung der Selbstberechnungsprämie in Form eines Pauschalbetrags oder der ersten Rate im Falle einer Ratenzahlung endet die Frist für die Einreichung der Erklärungen über die im Jahr 2024 tatsächlich gezahlten Löhne am 28. Februar 2025.
Die telematischen Dienste im Zusammenhang mit der Selbstberechnung 2024/2025 sind unter www.inail.it verfügbar.
Für eventuelle Rückfragenstehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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