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» 27.01.2025

Meldung an dem Betriebsrat über die Anwendung der höheren Freigrenze für Sachentlohnungen

Für die Steuerjahre 2025 - 2027 wurde die Freigrenze für Sachentlohnungen auf 1.000 € festgelegt und kann bei Mitarbeitern, mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind, auf 2.000 € angehoben werden, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich beantragt.
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