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» 13.05.2025
„Bonus giovani“: NISF-Rundschreiben veröffentlicht am 12.05.2025
Sehr geehrte Kunden,
In seinem Rundschreiben Nr. 90 vom 12. Mai 2025 hat das NISF die vollständigen Beitragsbefreiungen zugunsten privater Arbeitgeber erläutert, die bis zum 31. Dezember 2025 junge Menschen
einstellen oder die die Umwandlung eines Arbeitsvertrags von einem befristeten in einen unbefristeten Vertrag von jungen Mitarbeiter*innen vornehmen, die zum Zeitpunkt der Einstellung/Umwandlung unter 35 Jahre alt sind und noch nie mit einem unbefristeten Vertrag beschäftigt waren,
Das Rundschreiben äußert sich auch betreffend die Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen im Bereich der Sozialfürsorge, und weist darauf hin, dass der Arbeitgeber, der die entsprechenden Beitragsbefreiungen beantragt, dem NISF - um die Höhe der geschuldeten Leistung und die mögliche Restverfügbarkeit der Mittel mit Sicherheit zu kennen - den Antrag auf die Beitragsbefreiung ausschließlich über das Online-Antragsformular, das ab dem 16. Mai 2025 auf der Website des Instituts www. inps.it, in der Rubrik „Portale delle Agevolazioni (ex DiResCo) - Incentivi Decreto Coesione - Articolo 22- Giovani“ verfügbar ist, übermitteln muss.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Das Rundschreiben äußert sich auch betreffend die Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen im Bereich der Sozialfürsorge, und weist darauf hin, dass der Arbeitgeber, der die entsprechenden Beitragsbefreiungen beantragt, dem NISF - um die Höhe der geschuldeten Leistung und die mögliche Restverfügbarkeit der Mittel mit Sicherheit zu kennen - den Antrag auf die Beitragsbefreiung ausschließlich über das Online-Antragsformular, das ab dem 16. Mai 2025 auf der Website des Instituts www. inps.it, in der Rubrik „Portale delle Agevolazioni (ex DiResCo) - Incentivi Decreto Coesione - Articolo 22- Giovani“ verfügbar ist, übermitteln muss.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG