News
» 30.09.2025
Datenschutz: es ist verboten, die Gründe für die Abwesenheit von Mitarbeitern bekanntzugeben
Der Arbeitgeber darf in den internen Übersichten die Gründe für die Abwesenheit von Mitarbeitern nicht bekannt geben, auch nicht in Form von Abkürzungen.
Die News auf dieser Website sind unseren Kunden vorbehalten!
Bitten melden Sie sich mit Ihren Daten im Kundenbereich an, um die Inhalte vollständig anzuzeigen.
Bitten melden Sie sich mit Ihren Daten im Kundenbereich an, um die Inhalte vollständig anzuzeigen.