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» 26.09.2025
Delegierung der Befugnisse an die Regierung in Bezug auf Vergütung und Kollektivverträge genehmigt
Sehr geehrter Kunde,
in seiner Sitzung vom 23. September 2025 hat der Senat den Gesetzentwurf Nr. 957 mit dem Titel „Delegierung von Befugnissen an die Regierung in Bezug auf die Vergütung von Arbeitnehmern und Kollektivverträge sowie Kontroll- und Informationsverfahren” endgültig verabschiedet.
Die Regierung wird beauftragt, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs ein oder mehrere Gesetzesdekrete mit Bestimmungen zur Arbeitnehmerentlohnung und zu Kollektivvertragshandlungen zu erlassen, um die Umsetzung des Rechts auf eine angemessene und ausreichende Entlohnung zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck werden die Kollektivverträge gestärkt und Kriterien festgelegt, die die Anwendung der in den am häufigsten angewandten nationalen Kollektivverträgen vorgesehenen Mindestlohnbedingungen anerkennen.
Darüber hinaus wird es Änderungen bei den Kontrollvorschriften und die Entwicklung von Verfahren geben, um die Vergütung und die Kollektivvertragsverhandlungen transparenter zu gestalten.
Für weitere Informationen oder Erläuterungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Studio Kaspar STP KG
Zu diesem Zweck werden die Kollektivverträge gestärkt und Kriterien festgelegt, die die Anwendung der in den am häufigsten angewandten nationalen Kollektivverträgen vorgesehenen Mindestlohnbedingungen anerkennen.
Darüber hinaus wird es Änderungen bei den Kontrollvorschriften und die Entwicklung von Verfahren geben, um die Vergütung und die Kollektivvertragsverhandlungen transparenter zu gestalten.
Für weitere Informationen oder Erläuterungen stehen wir gerne zur Verfügung.
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