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» 10.10.2025

Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Ausübung des beruflichen Mandats

Sehr geehrter Kunde, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der nationalen Gesetzgebung zum Thema Künstliche Intelligenz (Gesetz 132/2025) und den Anweisungen des Nationalrats der Arbeitsrechtsberaterkammer zu deren Einsatz in intellektuellen Berufen möchten wir Sie darüber informieren, dass unser Studio Künstliche Intelligenz nur in begrenztem Umfang und ausschließlich zur Unterstützung bei der Recherchearbeit einsetzt.
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
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Fax: +39 0471 56 77 20
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