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» 10.10.2025
Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Ausübung des beruflichen Mandats
Sehr geehrter Kunde,
im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der nationalen Gesetzgebung zum Thema Künstliche Intelligenz (Gesetz 132/2025) und den Anweisungen des Nationalrats der Arbeitsrechtsberaterkammer zu deren Einsatz in intellektuellen Berufen möchten wir Sie darüber informieren, dass unser Studio Künstliche Intelligenz nur in begrenztem Umfang und ausschließlich zur Unterstützung bei der Recherchearbeit einsetzt.
Die berufliche Leistung wird weiterhin von den Freiberuflern der Kanzlei erbracht, die allein für die Leitung und Ausführung des erhaltenen Auftrags verantwortlich sind.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG

