News

» 10.10.2025

Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Ausübung des beruflichen Mandats

Sehr geehrter Kunde, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der nationalen Gesetzgebung zum Thema Künstliche Intelligenz (Gesetz 132/2025) und den Anweisungen des Nationalrats der Arbeitsrechtsberaterkammer zu deren Einsatz in intellektuellen Berufen möchten wir Sie darüber informieren, dass unser Studio Künstliche Intelligenz nur in begrenztem Umfang und ausschließlich zur Unterstützung bei der Recherchearbeit einsetzt.
Die berufliche Leistung wird weiterhin von den Freiberuflern der Kanzlei erbracht, die allein für die Leitung und Ausführung des erhaltenen Auftrags verantwortlich sind.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
 
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK