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» 02.10.2025
IRAP-Begünstigung 2025 für die Provinz Bozen
ÜBERPRÜFUNG DER VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG
In unserer Meldung vom 27. Mai 2025 haben wir die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der IRAP-Senkung um 1,22 Prozentpunkte (also ein Steuersatz von 2,68 % statt 3,9 %) bekannt gegeben, die ab dem Jahr 2025 für die Provinz Bozen vorgesehen ist.
Einige Steuerpflichtige können diese Ermäßigung aufgrund der ordentlichen Anwendung der geltenden territorialen oder betrieblichen Tarifverträge in Anspruch nehmen, die anderen haben Zeit bis zum 31. Dezember 2025, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Voraussetzung für die Anwendung der Begünstigung ist die Zahlung eines zusätzlichen wirtschaftlichen Lohnelements (im Vergleich zum nationalen Tarifvertrag), das entweder in einem territorialen (für die Provinz Bozen) oder betrieblichen Tarifvertrag zugunsten der Mehrheit der Arbeitnehmer vorgesehen ist oder die Anwendung eines in der Provinz Bozen unterzeichneten Kollektivvertrages erster Ebene.
Die Einführung eines Welfare-Planes, der keine Geldzahlungen vorsieht, ermöglicht keinen Zugang zur Begünstigung.
Die Sektoren, für welche die territorialen Abkommen zusätzliche Vergütungselemente eingeführt haben, und alle notwendigen Anforderungen erfüllen, sind derzeit folgende:
Handel HDS, Landwirtschaft, Bausektor (Industrie und Handwerk); Freiberuflerbüros; Hotel- und Gastgewerbe; Sozialgenossenschaften; Friseursalons; Bäckereien; Metallhandwerk und Stein- und Holzhandwerk, Kleine private Elektrowerke.
Auch Unternehmen, die im Rahmen eines Betriebsabkommens eine Ergebnisprämie anwenden, können von der Vergünstigung profitieren,sofern die Vereinbarung, wenn sie in Übereinstimmung mit den territorialen Sektorenabkommen abgeschlossen wurde (also nur hinterlegt und nicht Gegenstand von Gewerkschaftsverhandlungen war), vor dem 29. Oktober 2024 eingeführt wurde.
In jedem Fall müssen die Verträge und Abkommen am Ende des Steuerjahres noch gültig sein.
Unternehmen, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, um in einer Betriebsvereinbarung die zusätzliche Vergütung zu regeln, deren regelmäßige Auszahlung den Zugang zur Ermäßigung ermöglicht.
Wir laden daher interessierte Kunden ein, sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeit des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zu prüfen.
Studio Kaspar STP KG
Bozen, 2. Oktober 2025
Einige Steuerpflichtige können diese Ermäßigung aufgrund der ordentlichen Anwendung der geltenden territorialen oder betrieblichen Tarifverträge in Anspruch nehmen, die anderen haben Zeit bis zum 31. Dezember 2025, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Voraussetzung für die Anwendung der Begünstigung ist die Zahlung eines zusätzlichen wirtschaftlichen Lohnelements (im Vergleich zum nationalen Tarifvertrag), das entweder in einem territorialen (für die Provinz Bozen) oder betrieblichen Tarifvertrag zugunsten der Mehrheit der Arbeitnehmer vorgesehen ist oder die Anwendung eines in der Provinz Bozen unterzeichneten Kollektivvertrages erster Ebene.
Die Einführung eines Welfare-Planes, der keine Geldzahlungen vorsieht, ermöglicht keinen Zugang zur Begünstigung.
Die Sektoren, für welche die territorialen Abkommen zusätzliche Vergütungselemente eingeführt haben, und alle notwendigen Anforderungen erfüllen, sind derzeit folgende:
Handel HDS, Landwirtschaft, Bausektor (Industrie und Handwerk); Freiberuflerbüros; Hotel- und Gastgewerbe; Sozialgenossenschaften; Friseursalons; Bäckereien; Metallhandwerk und Stein- und Holzhandwerk, Kleine private Elektrowerke.
Auch Unternehmen, die im Rahmen eines Betriebsabkommens eine Ergebnisprämie anwenden, können von der Vergünstigung profitieren,sofern die Vereinbarung, wenn sie in Übereinstimmung mit den territorialen Sektorenabkommen abgeschlossen wurde (also nur hinterlegt und nicht Gegenstand von Gewerkschaftsverhandlungen war), vor dem 29. Oktober 2024 eingeführt wurde.
In jedem Fall müssen die Verträge und Abkommen am Ende des Steuerjahres noch gültig sein.
Unternehmen, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, um in einer Betriebsvereinbarung die zusätzliche Vergütung zu regeln, deren regelmäßige Auszahlung den Zugang zur Ermäßigung ermöglicht.
Wir laden daher interessierte Kunden ein, sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeit des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zu prüfen.
Studio Kaspar STP KG
Bozen, 2. Oktober 2025

