Rundschreiben
» 28.03.2024
Besteuerung von Lohnnebenleistungen für das Jahr 2024
Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie das Informationsrundschreiben bezüglich Klarstellungen der Agentur der Einnahmen über die Besteuerung der Lohnnebenleistungen für das laufende Jahr.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar STP KG