Rundschreiben

» 28.03.2024

Klärung der Kategorien bezüglich Welfare

Sehr geehrter Kunde,
anbei finden Sie das Informationsrundschreiben zu den Klarstellungen der Agentur der Einnahmen in der Antwort auf die Anfrage Nr. 57/E/2024 bezüglich der Bestimmung der Kategorien von Gütern und Dienstleistungen, welche im Rahmen von betrieblichen Welfare geeignet sind.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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