News
» 24.07.2018
Private Arbeitgeberinnen und private Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung mit Wohnsitz in Südtirol als Arbeitnehmer mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsverhältnis aufgenommen haben oder Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, die Personen mit Behinderung als mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen, können um die Gewährung eines Beitrages ansuchen. Angesucht werden kann für Personen mit einer Zivilinvalidität, bescheinigt durch die entsprechende Ärztekommission, von mindestens 46 % oder einer vom INAIL bescheinigten Arbeitsinvalidität von mindestens 34 %, welche ausschließlich im Betrieb beschäftigt sind und für die Sozialabgaben bei der Gesamtstaatlichen Anstalt für soziale Vorsorge (NISF) eingezahlt werden.
» 24.07.2018
Wir erinnern daran, dass das Arbeitsministerium die Ausbildung von Lehrlingen unterstützt, um deren Eingliederung in die Arbeitswelt zu erleichtern. Zielgruppe sind private Unternehmen, die mit eigenem Personal (Ausbilder) Lehrlinge zum Erwerb eines Diploms und eines Berufsbildungsdiploms (traditionelle Lehre) ausbilden. Die Beiträge werden solange gewährt bis die zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind. Pro Lehrling kann ein maximaler Beitrag von 3.000 Euro im Rahmen der De-minimis-Regel gewährt werden. Die Abgabefrist für die Gesuche ist bis zum 30. September 2018 verlängert worden.
» 18.07.2018
Das Zentralinstitut für Statistik ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juni 2018 102,20 beträgt.
» 16.07.2018
Das INAIL hat den neuen Antrag zur Reduzierung des durchschnittlichen Prämiensatzes (Mod. OT24) veröffentlicht. Dieser kann von jenen Betrieben eingereicht werden, welche im Jahr 2019 entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz getroffen haben.
Das INAIL gewährt jenen Betrieben eine Reduzierung, die seit mindestens zwei Jahren tätig sind und zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz Vorschriften getroffen haben.
Der Antrag kann ausschließlich telematisch innerhalb 28. Februar 2019 dem INAIL übermittelt werden.
» 16.07.2018
Sehr geehrter Kunde,
das Gesetzesdekret 87/2018 – das sogenannte “Decreto Dignità” - wurde am 13. Juli 2018 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und ist somit am 14. Juli in Kraft getreten.