News

» 29.01.2018
Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2018 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die Berechnung der Naturalentlohnung von betrieblich und privat genutzten Autos und Motorrädern wird ein Wert in Höhe von 30 % jenes Betrages herangezogen, der sich anhand der festgelegten ACI-Kilometerkosten für eine konventional festgelegte Anzahl von jährlich 15.000 gefahrenen Kilometern ergibt. Bezahlt der Arbeitnehmer für die private Nutzung ein Entgelt, so gilt als Naturalentlohnung nur der Differenzbetrag zwischen dem pauschal berechneten Wert und dem vom Mitarbeiter einbehaltenen Betrag. Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt. Falls in der ACI-Tabelle das genutzte Fahrzeug nicht angeführt ist, dann werden für die Berechnung der Naturalentlohnung die Kilometerkosten eines ähnlichen Fahrzeuges verwendet.
» 29.01.2018
Ab dem 01/01/2018 gelten für die separate Verwaltung INPS folgende Beitragssätze: • 34,23% für die Personen, welche bei keiner anderen Pflichtpensionsversicherung eingetragen sind und der DIS-COLL unterworfen sind (Verwalter, Aufsichtsräte, Revisoren, andauernde und koordinierte Mitarbeiter); • 33,72% für die Personen, welche bei keiner anderen Pflichtpensionsversicherung eingetragen sind und nicht der DIS-COLL unterworfen sind (Gelegentliche freiberufliche Tätigkeit); • 24,00% für die Pensionsbezieher und für die Personen, die bereits bei einer anderen Pflichtpensionsversicherung eingetragen sind; • 25,72% für Personen, die eine selbständige Tätigkeit mit Mehrwertssteuerposition ausüben und in keiner anderen Pflichtpensionsversicherung eingetragen sind und keine Pension beziehen.
» 29.01.2018
Für das Jahr 2018 haben die angestellten Väter Anrecht auf folgende Freistellungen: - vier Pflichtvaterschaftstage, die auch an nicht zusammenhängenden Tagen innerhalb fünf Monaten nach der Geburt des Kindes genossen werden können; - einen Tag freiwilliger Freistellung, wenn die Mutter auf einen Tag obligatorischer Mutterschaft verzichtet. Die Freistellungen gelten für die Kinder, die nach dem 01/01/2018 geboren bzw. adoptiert werden. Während der Freistellung wird dem Mitarbeiter eine Entschädigung zu Lasten des INPS in Höhe von 100% der Entlohnung ausbezahlt.
» 29.01.2018
Ab dem 01/01/2018 wurde die Höchstgrenze der Entlohnung für die Anwendung des Bonus 80 Euro (Bonus Renzi) um 600 Euro erhöht. Der Jahresbetrag des Bonus von maximal Euro 960 bleibt unverändert. Der Mitarbeiter kann mit einer Mitteilung an den Arbeitgeber auf die Anwendung des Bonus verzichten, wenn er über andere Einkommen verfügt und er davon ausgeht, dass ihm die Begünstigung nicht zusteht.
» 17.01.2018
Innerhalb 31.01.2018 müssen die Arbeitsgeber, welche im Jahr 2017 Leiharbeiter beschäftigt haben, den betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSU oder RSA) oder, falls nicht vorhanden, den territorialen Gewerkschaftsvertretungen der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Arbeitnehmerzusammenschlüsse, die Anzahl und die Gründe der abgeschlossenen Leihverträge mitteilen.
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK