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» 18.05.2018
Rückerstattung von nicht genutzten Lohngutscheinen (Voucher) bis 30/06/2018
Das INPS hat mitgeteilt, dass der Termin für die Anträge um Rückerstattung nicht genutzter Lohngutscheinen auf den 30/06/2018 verschoben wurde.
Die Rückerstattung von Lohngutscheinen, welche bis zum 17/03/2018 erworben wurden und vom Auftraggeber nicht innerhalb 31/12/2017 für eine Gelegentliche Zusatzarbeit genutzt wurden, kann noch bis zum 30/06/2018 beantragt werden.
Ursprünglich war die Fälligkeit zum 31/03/2018 vorgesehen.
Für den Antrag muss der Vordruck SC52 verwendet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen germ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Ursprünglich war die Fälligkeit zum 31/03/2018 vorgesehen.
Für den Antrag muss der Vordruck SC52 verwendet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen germ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar