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» 18.05.2018

Rückerstattung von nicht genutzten Lohngutscheinen (Voucher) bis 30/06/2018

Das INPS hat mitgeteilt, dass der Termin für die Anträge um Rückerstattung nicht genutzter Lohngutscheinen auf den 30/06/2018 verschoben wurde.
Die Rückerstattung von Lohngutscheinen, welche bis zum 17/03/2018 erworben wurden und vom Auftraggeber nicht innerhalb 31/12/2017 für eine Gelegentliche Zusatzarbeit genutzt wurden, kann noch bis zum 30/06/2018 beantragt werden.
Ursprünglich war die Fälligkeit zum 31/03/2018 vorgesehen.
Für den Antrag muss der Vordruck SC52 verwendet werden.


Für weitere Informationen stehen wir Ihnen germ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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