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» 20.09.2018

Beiträge bei der Einstellung von jungen Hochschulabsolventen und benachteiligten Personen in der Provinz Bozen

Die Provinz Bozen fördert die Beschäftigung von jungen Hochschulabsolventen und benachteiligte Personen im erwerbsfähigen Alter. Begünstigte der Förderung sind Unternehmen mit einem operativen Sitz in der Autonomen Provinz Bozen, die vom 31. Juli 2018 bis 28. Februar 2019 junge Hochschulabsolventen oder benachteiligte Personen mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag einstellen. Die Förderung wird bis zur Ausschöpfung der dafür vorgesehenen Mittel gewährt. Der gewährte Betrag darf im Hinblick auf die De minimis Regelung den Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Empfänger nicht übersteigen. Die Beitragsgesuche können bis zum 28. Februar 2019 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website:
http://www.provinz.bz.it/innovation-forschung/dienstleistungen.asp?bnsv_svid=1033506

Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüβen.
Studio Kaspar
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39100 Bozen

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