News

» 22.10.2018

Unfallmeldung in der Landwirtschaft: Onlinemeldung ab dem 09/10/2018

Das INAIL hat in einem Rundschreiben (Nr. 37 vom 24.09.18) angekündigt, dass ab Oktober 2018 die telematische Unfallmeldung auch für Arbeitgeber der Landwirtschaft eingerichtet wird.
Auch für den Sektor Landwirtschaft müssen ab dem 09/10/2018 alle Meldung onlineübermittelt werden, entweder direkt vom Arbeitgeber oder über einen Bevollmächtigten, welcher mit der entsprechenden Vollmacht für Meldungen an das INAIL ausgestattet ist.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK