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» 28.11.2018

Quantitative Grenzen für die Inanspruchnahme befristeter Leiharbeiter

Wir möchten Sie auf die Einführung einer quantitativen Begrenzung der Inanspruchnahme befristeter Leiharbeit durch das Decreto Dignità hinweisen. Als Höchstgrenze für Anstellungen sowie Inanspruchnahme von Leiharbeitern auf bestimmte Zeit sieht die Maßnahme einen maximalen Gesamtanteil von 30% der unbefristeten Arbeitnehmer vor, welche am 01. Januar eines jeden Jahres in Kraft sind.
Der Prozentsatz von 30% gilt für die befristeten Anstellungen und Leiharbeiter,die nach dem 12. August 2018 beschäftigt wurden. Kollektivverträge haben die Möglichkeit, unterschiedliche Prozentsätze festzulegen, um den Bedürfnissen der verschiedenen Produktionssektoren gerecht zu werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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