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» 23.12.2018

Gesetzlicher Zinssatz steigt ab 01/01/2019 auf 0,8%

Ab dem 1. Jänner 2019 wird der gesetzliche Zinssatz von 0,3 % auf 0,8 % erhöht. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Berechnung der Zinsen im Falle einer freiwilligen Berichtigung (ravvedimento operoso), mit welcher das Steuersubstitut eine unterlassene oder nicht korrekt durchgeführte Steuerzahlung nachträglich in Ordnung bringen kann. Der letzte Termin für freiwillige Berichtigungen für nicht erfolgten Zahlungen im Jahre 2018 ist der 31. Oktober 2019.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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