Rundschreiben
» 19.05.2025
Landeszusatzvertrag der 2. Ebene der Autonomen Provinz Bozen
Der Landeszusatzvertrag gilt für alle Unternehmen, die laut nationalem Kollektivvertrag im Tertiär-, Vertriebs- und Dienstleistungssektor tätig sind, sowie für deren Arbeitnehmer.
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