Rundschreiben
» 28.11.2017
Unterlassene Zahlung der einbehaltenen Sozialabgaben
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang senden wir Ihnen ein zusammenfassendes Rundschreiben bezugnehmend auf die mit dem Gesetzesdekret 8/2016 in Kraft getretenen Neuerungen, im Bereich der nicht getätigten Zahlung der einbehaltenen Sozialabgaben von Seiten des Arbeitgebers.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar